AGB Trekking Odenwald

1. Rechtgrundlagen/Allgemeines
1.1. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Trekking-Camps zur
Übernachtung.
1.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Naturpark Neckartal-Odenwald e.V.
gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast bestätigt diese mit seiner Buchung
im Internet unter www.trekking-odenwald.de.
1.3. Die Trekking-Camps sind Bestandteil des Angebots „Trekking Odenwald“ des Naturpark
Neckartal-Odenwald e.V..


2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten
2.1. Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast dem Naturpark den Abschluss eines
Vertrages über die Nutzung von Trekking-Camps zur Übernachtung verbindlich an.
2.2. Der Vertrag kommt mit dem Gast dadurch zustande, in dem der Naturpark dem Gast die
Buchung elektronisch bestätigt.
2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast. Der Gast haftet entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften für Mitreisende. Dem Gast wird daher empfohlen, Mitreisende über diese AGBs
in Kenntnis zu setzen. Für die Vertragserfüllung haftet der Gast.
2.4. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.5. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Gesamtpreis durch den Gast sofort während der
Buchung über eine der angebotenen Zahlungsmethoden (Kreditkartenzahlung, Giropay,
Klarna Sofort oder SEPA-Lastschriftmandat) zu entrichten. Nach Zahlung des Gesamtpreises
erhält der Gast auf elektronischem Wege die Rechnung zugesandt, die gleichzeitig als
Buchungsbestätigung dient. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Rechnung auf
Verlangen dem Camp-Betreuer vor Ort vorzuzeigen.
2.6. Mit der Rechnung werden dem Gast die genauen Daten über die Lage der gebuchten Plätze
(GPS-Daten) und eine Wegbeschreibung zugesandt. Die Benutzung eines GPS-Gerätes
und/oder einer topographischen Wanderkarte 1:20.000 wird empfohlen.
2.7. Preise (Stand 31.05.2021): 12 Euro (inkl. MwSt) pro Zelt (max. 3 Personen pro Zelt)


3. Leistungen
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Benutzerordnung auf der
Website (www.trekking-odenwald.de), sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in
der Buchungsbestätigung.
3.2. Die Trekking-Camps sind in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal für eine
Nacht buchbar. Die genauen Daten, an denen die einzelnen Trekking-Camps zugänglich sind,
können jedoch aus naturschutzrechtlichen Gründen variieren und sind daher in der
Belegungsvorschau unter der Rubrik „Buchung“ einsehbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt
der Gast eine gültige Buchungsbestätigung (näheres hierzu regelt Punkt 2.).
3.3. Die Anreise auf das Trekking-Camp kann ab 16:00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die
Abreise vom Trekking-Camp muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
3.4. Die Betreiber der jeweiligen Trekking-Camps sind im Anhang zu diesen AGBs aufgelistet.

4. Rücktritt/Kündigung/Abbruch/höhere Gewalt
4.1. Der Gast kann bis zum 14. Tag vor der gebuchten Übernachtung vom Vertrag kostenfrei
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat er ohne Angabe von Gründen in Textform
einzureichen.
4.2. Tritt der Kunde nach dem 14. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung
zurück, so fallen Kosten in Höhe des Reisepreises für die erste Übernachtung an. Eine
Rückerstattung wird dann nur auf Nachweis von Krankheit mit Attest, Todesfall in der
Familie, Unfall o.ä. geleistet. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweise zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der gebuchten Leitung keine oder
wesentlich niedrigere Schäden entstanden sind als der vom Naturpark im Einzelfall
angewendete Betrag.
Bei Rücktritt auf Grund von schlechtem Wetter etc. kann leider keine Rückerstattung
erfolgen.
4.3. Der Naturpark hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dringende Gründe dies
erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt und bei Vertragsschluss
unvorhersehbare Umstände, die zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Trekking-
Camp Gäste führen können (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Der Naturpark hat den Gast
unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform über diese Stornierung in Kenntnis zu
setzen. In diesem Falle erstattet der Naturpark dem Gast den Preis zurück.


5. Haftung
5.1. Gast und Teilnehmende werden darauf hingewiesen, dass der Boden der Trekking-Camps
uneben und mit Wurzeln versehen sein kann und insofern Sturz- oder Stolpergefahr
besteht. Des Weiteren können Äste, Insekten oder sonstige Tiere oder sonstige von der
Natur stammende Unregelmäßigkeiten Verletzungen des Gastes und der Teilnehmenden
hervorrufen oder Beschädigungen an deren Gegenständen verursachen.
5.2. Der Gast verzichtet grundsätzlich auf die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen aller Art gegenüber dem Naturpark, die im Zusammenhang
mit der Benutzung des Trekking-Camps entstehen.
5.2.1. Der Haftungsverzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Naturparks. oder einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines Bediensteten oder Beauftragten des
Naturparks beruhen.
5.2.2. Der Haftungsverzicht gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Naturparks oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung derer Bediensteten oder Beauftragten
beruhen.
5.3. Der Gast haftet für jegliche entstandene Schäden an Inventar, Gelände und
Ausstattungsgegenständen (wie Toilettenhäuschen, Zeltplätze/-Plattformen und
Feuerstelle) des gebuchten Trekking-Camps, die durch ihn selbst oder den weiteren
Teilnehmenden schuldhaft verursacht wurden. Aufsichtspflichtige Gäste haften für
aufsichtsbedürftige Teilnehmende nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4. Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch ihn selbst oder den Teilnehmenden
wegen sorglosen Umgangs mit Feuer oder das Anzünden von Feuer in Zeiten hoher
Waldbrandgefahr fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dem Gast wird
empfohlen sich am Tag vor der Anreise im Internet auf der Homepage des Deutschen

Wetterdienstes unter www.dwd.de über den aktuellen Grad der Waldbrandgefahr zu
informieren.
5.5. Die im Flyer „Waldbrand – Vorsorge und Selbsthilfe“ enthaltenen Informationen sind zu
beachten!
5.6. Der Gast haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm schuldhaft verursacht
worden sind.


6. Pflicht des Gastes
6.1. Der Gast erkennt bei seiner Buchung die Benutzungsordnung für die Trekking-Camps
verbindlich an, die ihm mit den Buchungsunterlagen zugesandt werden und setzt auch
Teilnehmende über die Benutzungsordnung in Kenntnis. Diese Regelungen sind von
Gästen und Teilnehmern zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen
kann der zur Überwachung eingesetzte Camp-Betreuer auf dem jeweiligen Trekking-Camp
das Hausrecht ausüben. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
6.2. Gast hat sich spätestens am Tag vor der Nutzung des Trekking-Camps beim Deutschen
Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr und Unwetterwarnungen zu
informieren. Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die
Waldbrandgefahrenstufe (der Waldbrandgefahrenindex) 3 (mittlere Gefahr), 4 (hohe
Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darf die Feuerstelle nicht benutzt und
kein offenes Feuer entzündet werden. Die Feuerstelle darf insbesondere nicht benutzt
werden, wenn der Betreiber vor Ort ein Feuerverbot verhängt hat.
6.3. Umgang mit Koordinaten und Platzstandorten
Die Weitergabe der Koordinaten und Platzstandorte, die mit der Buchung versandt
werden, ist strengstens verboten! Dies kann zu vermehrter Nutzung ohne vorherige
Buchung führen, im schlimmsten Fall müssen die Plätze in der Folge wieder geschlossen
werden. Können wir dir einen solchen Missbrauch nachweisen (z.B. Veröffentlichung im
Internet) entsteht uns ein Schaden gemäß § 823 BGB, den wir dir mit 500 € netto in
Rechnung stellen.
6.4. Feuer darf ausschließlich in der vorhergesehenen Feuerstelle entzündet werden und nur
unter dauernder Aufsicht brennen. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss
sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.


7. Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz des Naturparks.


8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der
ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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