AGB Trekking Odenwald

1. Rechtgrundlagen/Allgemeines
1.1. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Trekking-Camps zur Übernachtung.
1.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Naturpark Neckartal-Odenwald e.V. gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast bestätigt diese mit seiner Buchung im Internet unter www.trekking-odenwald.de.
1.3. Die Trekking-Camps sind Bestandteil des Angebots „Trekking Odenwald“ des Naturpark Neckartal-Odenwald e.V..


2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten
2.1. Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast dem Naturpark den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Trekking-Camps zur Übernachtung verbindlich an.
2.2. Der Vertrag kommt mit dem Gast dadurch zustande, in dem der Naturpark dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.
2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast. Der Gast haftet entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Mitreisende. Dem Gast wird daher empfohlen, Mitreisende über diese AGBs in Kenntnis zu setzen. Für die Vertragserfüllung haftet der Gast.
2.4. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.5. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Gesamtpreis durch den Gast sofort während der Buchung über eine der angebotenen Zahlungsmethoden (Kreditkartenzahlung, Giropay, Klarna Sofort oder SEPA-Lastschriftmandat) zu entrichten. Nach Zahlung des Gesamtpreises erhält der Gast auf elektronischem Wege die Rechnung zugesandt, die gleichzeitig als Buchungsbestätigung dient. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Rechnung auf Verlangen dem Camp-Betreuer vor Ort vorzuzeigen.
2.6. Mit der Rechnung werden dem Gast die genauen Daten über die Lage der gebuchten Plätze (GPS-Daten) und eine Wegbeschreibung zugesandt. Die Benutzung eines GPS-Gerätes und/oder einer topographischen Wanderkarte 1:20.000 wird empfohlen.
2.7. Preise (Stand 31.05.2021): 12 Euro (inkl. MwSt) pro Zelt (max. 3 Personen pro Zelt)


3. Leistungen
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Benutzerordnung auf der Website (www.trekking-odenwald.de), sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2. Die Trekking-Camps sind in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal für eine Nacht buchbar. Die genauen Daten, an denen die einzelnen Trekking-Camps zugänglich sind, können jedoch aus naturschutzrechtlichen Gründen variieren und sind daher in der Belegungsvorschau unter der Rubrik „Buchung“ einsehbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt der Gast eine gültige Buchungsbestätigung (näheres hierzu regelt Punkt 2.).
3.3. Die Anreise auf das Trekking-Camp kann ab 16:00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die Abreise vom Trekking-Camp muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
3.4. Die Betreiber der jeweiligen Trekking-Camps sind im Anhang zu diesen AGBs aufgelistet.

4. Rücktritt/Kündigung/Abbruch/höhere Gewalt
4.1. Der Gast kann bis zum 14. Tag vor der gebuchten Übernachtung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat er ohne Angabe von Gründen in Textform einzureichen.
4.2. Tritt der Kunde nach dem 14. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so fallen Kosten in Höhe des Reisepreises für die erste Übernachtung an. Eine Rückerstattung wird dann nur auf Nachweis von Krankheit mit Attest, Todesfall in der Familie, Unfall o.ä. geleistet. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweise zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der gebuchten Leitung keine oder wesentlich niedrigere Schäden entstanden sind als der vom Naturpark im Einzelfall angewendete Betrag. Bei Rücktritt auf Grund von schlechtem Wetter etc. kann leider keine Rückerstattung erfolgen.
4.3. Der Naturpark hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände, die zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Trekking- Camp Gäste führen können (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Der Naturpark hat den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform über diese Stornierung in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle erstattet der Naturpark dem Gast den Preis zurück.


5. Haftung
5.1. Gast und Teilnehmende werden darauf hingewiesen, dass der Boden der Trekking-Camps uneben und mit Wurzeln versehen sein kann und insofern Sturz- oder Stolpergefahr besteht. Des Weiteren können Äste, Insekten oder sonstige Tiere oder sonstige von der Natur stammende Unregelmäßigkeiten Verletzungen des Gastes und der Teilnehmenden hervorrufen oder Beschädigungen an deren Gegenständen verursachen.
5.2. Der Gast verzichtet grundsätzlich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aller Art gegenüber dem Naturpark, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Trekking-Camps entstehen.
5.2.1. Der Haftungsverzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Naturparks. oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Bediensteten oder Beauftragten des Naturparks beruhen.
5.2.2. Der Haftungsverzicht gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Naturparks oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung derer Bediensteten oder Beauftragten beruhen.
5.3. Der Gast haftet für jegliche entstandene Schäden an Inventar, Gelände und Ausstattungsgegenständen (wie Toilettenhäuschen, Zeltplätze/-Plattformen und Feuerstelle) des gebuchten Trekking-Camps, die durch ihn selbst oder den weiteren Teilnehmenden schuldhaft verursacht wurden. Aufsichtspflichtige Gäste haften für aufsichtsbedürftige Teilnehmende nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4. Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch ihn selbst oder den Teilnehmenden wegen sorglosen Umgangs mit Feuer oder das Anzünden von Feuer in Zeiten hoher Waldbrandgefahr fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dem Gast wird empfohlen sich am Tag vor der Anreise im Internet auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de über den aktuellen Grad der Waldbrandgefahr zu informieren.
5.5. Die im Flyer „Waldbrand – Vorsorge und Selbsthilfe“ enthaltenen Informationen sind zu beachten!
5.6. Der Gast haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm schuldhaft verursacht worden sind.


6. Pflicht des Gastes
6.1. Der Gast erkennt bei seiner Buchung die Benutzungsordnung für die Trekking-Camps verbindlich an, die ihm mit den Buchungsunterlagen zugesandt werden und setzt auch Teilnehmende über die Benutzungsordnung in Kenntnis. Diese Regelungen sind von Gästen und Teilnehmern zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der zur Überwachung eingesetzte Camp-Betreuer auf dem jeweiligen Trekking-Camp das Hausrecht ausüben. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
6.2. Gast hat sich spätestens am Tag vor der Nutzung des Trekking-Camps beim Deutschen Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr und Unwetterwarnungen zu informieren. Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe (der Waldbrandgefahrenindex) 3 (mittlere Gefahr), 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darf die Feuerstelle nicht benutzt und kein offenes Feuer entzündet werden. Die Feuerstelle darf insbesondere nicht benutzt werden, wenn der Betreiber vor Ort ein Feuerverbot verhängt hat.
6.3. Umgang mit Koordinaten und Platzstandorten

Die Weitergabe der Koordinaten und Platzstandorte, die mit der Buchung versandt werden, ist strengstens verboten! Dies kann zu vermehrter Nutzung ohne vorherige Buchung führen, im schlimmsten Fall müssen die Plätze in der Folge wieder geschlossen werden. Können wir dir einen solchen Missbrauch nachweisen (z.B. Veröffentlichung im Internet) entsteht uns ein Schaden gemäß § 823 BGB, den wir dir mit 500 € netto in Rechnung stellen.
6.4. Feuer darf ausschließlich in der vorhergesehenen Feuerstelle entzündet werden und nur unter dauernder Aufsicht brennen. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.


7. Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz des Naturparks.


8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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